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BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Der vorliegende Einspruch erweist sich als unzulässig, weil die Einsprechende innerhalb der Einspruchsfrist gegenüber dem erteilten Patentanspruch 1 zwar den Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit (fehlende Neuheit und fehlende erfinderische Tätigkeit) geltend gemacht hat, die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen sollen, jedoch nicht im Einzelnen angegeben hat (vgl. § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG) , da sie nicht den erforderlichen Zusammenhang zwischen sämtlichen Merkmalen des Patentanspruchs 1 des Streitpatents und dem Stand der Technik hergestellt hat (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp., Abs. 1 - "Epoxidation";… Schulte, PatG, 7. Auflage, § 59 Rdn. 77 bis 82).Die im Einspruchsschriftsatz nicht erfolgte Auseinandersetzung mit diesem Merkmal führt daher zur mangelnden Zulässigkeit des Einspruchs (BGH GRUR 88, 364 - "Epoxidation").
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Die Rechtsauffassung zur fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichts wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt (GRUR 2007, 862, Tz. 10 am Ende - "Informationsübermittlungsverfahren II"). - BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Die Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch das "Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes" (BGBl 2006, Teil I, Seite 1318) führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. die Senatsentscheidung vom 19. Oktober 2006, GRUR 2007, 499 - "Rundsteckverbinder/perpetuatio fori").
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Nach Angaben des Streitpatents wird durch den modulartigen Aufbau in vorteilhafter Weise die Möglichkeit geschaffen, einzelne Module unterschiedlich miteinander zu kombinieren und so beispielsweise das Messgerät mit unterschiedlichen Messeinheiten zu verbinden (vgl. beispielsweise Beschreibung, Seite 3, Abs. [0022], "...dass einzelne Module unterschiedlich miteinander kombiniert werden können. So ist das - zumindest vom Gehäuse - gleiche Auswertegerät 3 mit zwei unterschiedlichen Messeinheiten verbunden.[...] Bei dem in der Messeinheit 2 verwendeten Sensor handelt es sich einmal um einen Füllstandssensor und das andere mal um einen Strömungswächter..."; BGH, GRUR 1999, 909, 2. Leitsatz - "Spannschraube"). - BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86
"Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein …
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Jedoch haben Patentamt und Gericht auch ohne Antrag des Patentinhabers die Zulässigkeit des Einspruchs in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu überprüfen (…vgl. Schulte, PatG, 7. Auflage, § 59, Rdn. 145), da ein unzulässiger - einziger - Einspruch zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents führt (…vgl. hierzu Schulte, PatG, 7. Auflage, § 61, Rdn. 18; BGH GRUR 1987, 513, II.1. - "Streichgarn"). - BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, GRUR 2007, 907 "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BlPMZ 2007, 332-335 - "Einspruchszuständigkeit"). - BPatG, 12.04.2007 - 11 W (pat) 383/06
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, GRUR 2007, 907 "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BlPMZ 2007, 332-335 - "Einspruchszuständigkeit"). - BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
Auszug aus BPatG, 29.04.2008 - 23 W (pat) 318/05
Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, GRUR 2007, 907 "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BlPMZ 2007, 332-335 - "Einspruchszuständigkeit").
- BPatG, 28.05.2009 - 21 W (pat) 315/08 Andernfalls ist der Einspruch unzulässig (vgl. BPatG, Beschl. v. 29.04.2008 -23 W (pat) 318/05).